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Auffrischung zur Brandschutzhelfenden-Ausbildung

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.

Entsprechend folgender Gesetze und Richtlinien besteht eine Verpflichtung zur Ausbildung von Brandschutzhelfenden bei mindestens 5 Prozent der Mitarbeitenden:

- Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

- Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-VA1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

- Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“

 

Das Dominikus-Ringeisen-Werk hat daher seit dem Jahr 2016 eine Vielzahl von Brandschutzhelfenden ausgebildet, welche in regelmäßigen Abständen von 3 bis 5 Jahren ihre Kenntnisse aktualisieren müssen. Mit der hier angebotenen halbtätigen Fortbildung wird dieser Verpflichtung Rechnung getragen. Über die oben genannten Gesetze hinaus werden dabei auch die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung §6 (2) „Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen“ sowie (3) „Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen“ erfüllt.

 

Rechtsgrundlagen und Aufgaben

Grundzüge des Brandschutzes

Betriebliche Brandschutzorganisation

Lehrfilme und Beispiele aus der Praxis

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Gefahren durch Brände

Themenkomplex Räumungshelferkomponente

Praxis

  • Gebühr:
    119,00 €
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  • Kursnummer: 2026/2031
  • Start:
    Di. 20.10.2026
    09:00 Uhr
    Ende:
    Di. 20.10.2026
    12:15 Uhr
    Dieses Angebot richtet sich an Mitarbeitende des Dominikus-Ringeisen-Werkes und der St. Josefskongregation, welche die Aufgabe eines Brandschutzhelfenden übernehmen werden.
  • 2 Unterrichtseinheiten
  • Anmeldeschluss: Sa. 10.10.2026
  • Plätze: min. 10 / max. 25
  • Dozent*in:
  • Geschäftsstelle: Ursberg
  • Kontakt:
    Fragen zur Buchung: Helga Kusch 08281 92-2151 helga.kusch@drw.de