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Ausbildung zum Brandschutzhelfenden

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.

 

Entsprechend folgender Gesetze und Richtlinien besteht eine Verpflichtung zur Ausbildung von Brandschutzhelfenden bei mindestens 5 Prozent der Mitarbei-tenden:

- Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

- Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-VA1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

- Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“

 

Das Dominikus-Ringeisen-Werk hat daher seit dem Jahr 2016 eine Vielzahl von Brandschutzhelfenden ausgebildet und kommt dieser Verpflichtung regelmäßig, d.h. im Rahmen dieser jährlichen und halbtägigen Veranstaltung weiterhin nach. Über die oben genannten Gesetze hinaus werden dabei auch die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung §6 (2) „Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen“ sowie (3) „Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen“ erfüllt.

 

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