Skip to main content Skip to page footer

Selbstbestimmung, Freiräume und Aufsichtspflicht – eine spannende Herausforderung für Mitarbeitende

Ein Klient der Förderstätte zündet mittels Feuerzeug das Sofa im Gemeinschaftsraum an.

 

Oder: zwei Klienten schälen gerade Kartoffeln und unterstützen die Mitarbeitenden bei der Zubereitung des Mittagessens. Dabei verletzt der eine den anderen mit einem Küchenmesser.

 

In beiden Fällen stellt man sich folgende Fragen: Haben die aufsichtshabenden Mitarbeitenden ihre Aufsichtspflicht verletzt? Müssen diese für den entstandenen Schaden haften? Oder muss die Einrichtung (Wohneinrichtung, WfbM, FÖS) und somit der Träger haften?

 

Auch zukunfts- und handlungsorientierte Fragen wie

„Wann kann ich Personen – zumindest zeitweise – alleine lassen?“

„Wie kann ich in der Nachtsituation von einer Nachtwache über Nachtbereitschaft hin zu einer Rufbereitschaft überleiten, ohne dabei in eine schwierige rechtliche Situation für Mitarbeitende zu kommen?“ oder

„Wie kann z.B. das Fahrradfahren oder der Gang von der Wohneinrichtung zur WfbM und zurück selbstbestimmt ermöglicht werden, ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen?“

prägen den Alltag von Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe, da einerseits die Förderung der Selbstständigkeit und der Selbstbestimmung im Vordergrunds steht und gleichzeitig aber auch Schäden vermieden werden müssen - und dies nicht nur um den Betroffenen oder Dritte zu schützen, sondern auch um sich selbst vor einer Schadensersatzpflicht zu bewahren.

 

Mitarbeitende der Eingliederungshilfe stehen daher häufig vor der Frage, ob ihr eigenes Verhalten, welches im pädagogischen Sinn als notwendig erachtet wird, auch unter Betrachtung der rechtlichen Gesichtspunkte der auf sie übertragenen Aufsichtspflicht genügt.

 

Um die Fragestellungen möglichst umfassend betrachten zu können, besteht diese Fortbildung aus zwei Teilen: der ganztägige rechtliche Block wird am nächsten Tag durch Fallbesprechungen mit Mitarbeitenden des Referats Qualitäts- und Standardsicherung ergänzt. Damit sich die Dozierenden möglichst gut auf die Anliegen der Teilnehmenden vorbereiten können, wird um Zusendung von konkreten Fallbeispiele und Fragestellungen gebeten.

Die Bedeutung der Selbstbestimmung in der Eingliederungshilfe

Festlegung der Betreuungsverantwortung von Mitarbeitenden (u.a. in der Teilhabeplanung) und deren Dokumentation

Zivilrechtliche Haftung von Einrichtungen sowie deren Mitarbeitenden für ihr Handeln

Gesetzliche und vertragliche Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden und Einrichtungen

Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende bei der Verletzung der Aufsichtspflicht

Strafrechtliche Verantwortlichkeiten von Mitarbeitenden

Diskussion von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte und Analyse von konkreten Fallbeispielen der Fortbildungsteilnehmenden

  • Gebühr:
    219,00 €
    Loading...
  • Kursnummer: 2026/2090
  • Start:
    Mo. 02.11.2026
    09:00 Uhr
    Ende:
    Mo. 02.11.2026
    16:30 Uhr
    Dieses Angebot richtet sich an Mitarbeitende des Dominikus-Ringeisen-Werks, welche Menschen mit Behinderung begleiten und dabei im 1. oder 2. Lebensbereich tätig sind.
  • 4 Unterrichtseinheiten
  • Anmeldeschluss: Fr. 23.10.2026
  • Hinweis: Bitte senden Sie uns Ihre Fallbeispiele/Fragestellungen am besten mit der Anmeldung, jedoch bis spätestens bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, über fortbildung@drw.de zu.
  • Plätze: min. 12 / max. 20
  • Dozent*in:
  • Geschäftsstelle: Ursberg
  • Kontakt:
    Fragen zur Buchung: Helga Kusch 08281 92-2151 helga.kusch@drw.de